Allris
Vorlage - 2023-14GV-310
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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10.10.2023
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Sachverhalt
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Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen/Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinbergkirche bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.
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Beschlussvorschlag
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a) Die Gemeindevertretung Steinbergkirche nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Steinbergkirche erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gemäß § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216 kB
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