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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen/Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinbergkirche bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

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Beschlussvorschlag

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a) Die Gemeindevertretung Steinbergkirche nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

b) Die Gemeindevertretung Steinbergkirche erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gemäß § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023.

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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