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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-06GV-121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat am 23.11.2022 beschlossen, die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht zum 01.07.2023 von einer ehrenamtlichen auf eine hauptamtliche Leitung umzustellen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses sind auch Regelungen in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Maasholm anzupassen.

 

In der aktuellen Satzung sind Zuständigkeitsregelungen enthalten, die die Leitende Verwaltungsbeamtin bzw. den Leitenden Verwaltungsbeamten ermächtigen folgende Entscheidungen zu treffen:

 

Stundungen bis zur Höhe von 1.500,00 €r einen Zeitraum bis zu 12 Monaten (§ 5 Abs. 1), Niederschlagungen von Ansprüchen bis zu einem Betrag von 250,00 € 7 Abs. 1) und Erlass von Ansprüchen bis zu einem Betrag von 50,00 € 10 Abs. 1).

 

Diese Zuständigkeiten sollten in unverändertem Umfang ab dem 01.07.2023 auf die Amtsdirektorin bzw. den Amtsdirektor übergehen. Hierzu fasst die Gemeindevertretung einen Beschluss über eine Änderungssatzung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Maasholm beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Maasholm.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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