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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-06GV-119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die neue Gemeindevertretung hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

 

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
  2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen.
  3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen.
  4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Es hat keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 gegeben. Da auch keine Gründe nach Nummer 1 - 3 vorliegen, ist die Wahl für gültig zu erklären. Der Wahlprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom

14. Mai 2023 gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.

  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Maasholm erklärt die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 gemäß

§ 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig.

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