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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-03GV-232

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In den letzten Jahren haben Bund und Länder die Gesetzgebung für Bedarfe in Kindertagesstätten angepasst. Nach aktueller Überprüfung der Örtlichkeiten im Peter-Schwensen-Haus durch den Betreiber der Kita, den ADS Grenzfriedensbund, sind einige Schwachpunkte entdeckt worden, die nicht mehr durch inhaltliche Maßnahmen kompensiert werden können. Darüber hinaus kann der gesamte Betreuungsbedarf nicht im aktuellen Bestand gewährleistet werden, so dass in Betracht gezogen wird, das gesamte Haus als bedarfsgerechte Erweiterung für Kita-Zwecke zu nutzen.

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Gemeinde, der Verwaltung, der Kita-Leitung sowie des Betreibers wurde festgehalten, dass der Betreiber sich zunächst um eine Kostenaufstellung für die notwendigen Änderungen bemüht.

Dies Aufstellung liegt nun mit Schreiben vom 20.04.2023 vor. Die Umnutzungsmaßnahmen,  koordiniert über den ADS Grenzfriedensbund, würden sich demnach bei Eigenleistungen durch ADS-Gewerke auf 140.000 € inkl. MwSt. beziffern lassen.

 

Anmerkung des Bauamtes

 

Die Kostenaufstellung aus dem Architekturbüro Jappsen-Todt-Bahnsen vom 14.04.2023 für die Umnutzung und Erweiterung der Kita im Peter-Schwensen-Haus erscheint dem Verfasser der Vorlage fachlich schlüssig und rechnerisch korrekt. Seitens des Bauamtes werden der Gemeinde die Abstimmung der weiteren Schritte auf Grundlage des vorgelegten Kostenrahmens empfohlen.

 

rgermeister Kratz hat für den Hauptnutzer der benötigen Räume, den Ortskulturring nach Ersatzräumen gesucht. In Abstimmung mit Frau Sörensen werden als Ersatz die Cafeteria der Birkhalle und nach Abstimmung mit Frau Pastorin Linde die Räume der Kirchengemeinde mit benutzt, wobei kirchliche Veranstaltungen Vorrang haben.

 

Mittlerweile liegen ein Grundriss mit den geplanten Veränderungen sowie zwei Kostenschätzungen vor. Die ADS wird die Arbeiten überwiegend mit eigenen Mitarbeitern durchführen, so dass sich die Kosten für die Gemeinde Gelting auf einen Betrag von rund 140.000,- € belaufen.

 

Anmerkung aus dem Hauptamt

 

Wenn die Kindertagesstätte die Vorgaben des Gesetzes bezüglich der Räume für Personal und für die Mittagsversorgung nicht vorhält, entfällt die Förderung des laufenden Betriebes der Kita nach dem Kindertagesförderungsgesetz. Es besteht die Gefahr, dass die Kita dann aus dem Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg herausgenommen wird.

Dieses Risiko kann weder der Träger noch die Gemeinde verantworten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

a)      Aufhebung des Beschlusses vom 23.05.2023

 

b)      Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung  der ADS Kita in den Räumen des Peter-Schwensen-Hauses, um ausreichend bedarfsgerechte Kita-Plätze vorhalten zu können.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem ADS Grenzfriedensbund die Bau-maßnahme abzustimmen und nach erfolgter Ausschreibung zu beauftragen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 140.000 € sind in einem Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

 

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Anlagen

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