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Vorlage - 2023-03GV-225
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl eines Schöffen für die Amtszeit 2024-2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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09.05.2023
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Sachverhalt
Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 sind daher die Schöffen neu zu wählen. Die Gemeinde Gelting hat dem für die Schöffenwahl zuständigen Landgericht mindestens drei Einwohner vorzuschlagen.
Die Vorschlagslisten sollen grundsätzlich alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Vorzuschlagen sind Personen, die zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Gelting wohnen.
Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese von den geistigen, körperlichen und sonstigen Anforderungen her für das Schöffenamt geeignet sind.
Auf der Homepage des Amtes Geltinger Bucht, sowie in den Bekannntmachungsblättern wurde auf die Schöffenwahl hingewiesen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Gelting haben sich folgende Personen beworben:
Name ggf. Geb.Name | Vorname | Geb.Jahr | PLZ | Wohnort | Beruf
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Sakowski | Michael | 1959 | 24395 | Gelting | Kfz.-Techniker |
Bruhn, geb. Peters | Gabriele | 1960 | 24395 | Gelting | Landwirtschaftliche technische Assistentin |
Rütterswoerden | Dirk | 1956 | 24395 | Gelting | Renter |
Neumann | Marcel | 1985 | 24395 | Gelting | Sachbearbeiter bei Bundesanstalt technisches Hilfswerk |
Thomsen | Knud | 1955 | 24395 | Gelting | Rentner |
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

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