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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-03GV-221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit dem 01.01.2023 liegt die Geschäftsführung des SUV-Nord beim Amt Hürup. Bereits Anfang 2019 hat das Gemeindeprüfungsamt festgestellt, dass der SUV Nord ohne ausreichende rechtliche Grundlage Zuweisungen zu Investitionsvorhaben gewährt. Seit dieser Zeit sind in unterschiedlichen Gesprächen und Schriftsätzen bis zur Einbindung eines Gutachters und des Innenministeriums- die unterschiedlichen Sichtweisen und Lösungsansätze ausgetauscht worden.

 

Letztendlich konnte nun mit dem Gemeindeprüfungsamt, der Kommunalaufsicht und dem Landrat eine Lösung gefunden werden, die auf Initiative des Verbandes beruht. Hierbei wurden nunmehr die Regelungen des Nachbarverbandes (SUV Süd) übernommen.

 

Hier wird wie folgt verfahren:

 

      man unterscheidet zwischen Kiestragschicht, Asphalttragschicht und Verschleißdecke

 

      nur wenn die Kiestragschicht erneuert wird, muss die Gemeinde alle drei Schichten selbst bezahlen

 

      wenn die Asphalttragschicht erneuert wird, schließt die Gemeinde einen Einzelvertrag mit dem SUV und überträgt die Arbeiten. Für die Tragschicht erhält die Gemeinde eine gesonderte Rechnung. Die Verschleißdecke zahlt der SUV. Das Eigentum bleibt bei der Gemeinde.

 

Diese Regelungen finden sich nun auch im öffentlich-rechtlichen Vertrag wieder Aufgabenerweiterung-. Ein Vorteil hierbei ist auch, dass die Maßnahme in „einer Hand“ bleibt und nicht gesondert ausgeschrieben werden muss. Aktuell arbeitet der Verband an einer Neufassung der Hauptsatzung. Diese soll dann, nach der Kommunalwahl, von der Verbandsversammlung beschlossen werden, um zum 01.01.2024 in Kraft treten zu können.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufgabenerweiterung des SUV-Nord zuzustimmen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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