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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-12GV-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Kommunale Prüfungsamt Nord hat sich anlässlich der durchgeführten Ordnungsprüfung vom 12.01. bis 13.03.2015 u. a. mit den gemeindlichen Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen befasst.

Die Entschädigungssatzungen aller Gemeinden sind dabei angesehen worden. Eingehender geprüft wurden die Satzungen des Amtes sowie der Gemeinden Gelting, Hasselberg, Pommerby und Steinbergkirche.

Die festgestellten „Mängel“ in den Entschädigungsregelungen der Gemeinden sind in den Bemerkungen 2 bis 9 des Prüfungsberichts aufgelistet worden.  Es handelt sich dabei z. B. um

  • Fehlende Entschädigungsregelungen für Ausschussmitglieder in zwei gemeindlichen Satzungen
  • Fehlende ordnungsgemäße Bekanntmachungen der Entschädigungssatzungen in zwei Gemeinden
  • Nichtbeachtung des Abstandsgebotes gem. § 9 Abs. 2 der Entschädigungs-verordnung für die Entschädigung der stellvertretenden Bürgermeister in drei Gemeinden
  • Fehlende Bestimmungen über festgelegte Auszahlungstermine (aus pragmatischen Gründen wird eine Auszahlung zum 15.06. und 15.12. eines Jahres vorgeschlagen) in zehn Gemeinden
  • Zum Teil fehlende bzw. fehlerhafte Beschlüsse zu der relativ neu eingeführten Arbeitsmittelpauschale für die Bürgermeister in zwei Gemeinden.

 

Das KPA Nord weist darüber hinaus darauf hin, dass das Sitzungsgeld grundsätzlich auszuzahlen ist. Wenn das Sitzungsgeld auf ein gemeinsames Konto gezahlt werden soll (Gemeinde Niesgrau), muss jeder Anspruchsberechtigte sein schriftliches Einverständnis zu dieser Verfahrensweise erklären. Dasselbe gilt für die Auszahlung aller Sitzungsgelder der Mitglieder der Gemeindevertretung an den Bürgermeister zur Deckung der anfallenden Verzehrkosten in den Sitzungen (wie in Rabel). Das Einbehalten der Sitzungsgelder zur Abdeckung von Verzehrkosten für Feiern ist unzulässig (Praxis in mehreren Gemeinden).

Das KPA Nord empfiehlt zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung der Entschädigungszahlungen, dass die Gemeinden versuchen, sich auf Amtsebene auf eine möglichst einheitliche Verfahrensweise bezüglich der Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern zu einigen.

Da bei nahezu allen gemeindlichen Entschädigungssatzungen in irgendeiner Form Nachbesserungen notwendig sind, ist von der Verwaltung ein Entwurf für eine einheitliche Entschädigungssatzung  vorbereitet worden. Dieser Entwurf bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe und die Form der jeweiligen Entschädigung individuell festzulegen, in vielen Bereichen jedoch nach einheitlichen Regeln zu verfahren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stangheck  beschließt die Satzung der Gemeinde Stangheck über die Entschädigung der Ehrenbeamten und Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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