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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-06GV-098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein verliert eine Satzung nach 20 Jahren ab Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 28.11.2001 ist ab 01.01.2002 in Kraft getreten und hat somit zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit verloren. Es ist daher eine neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu beschließen.             

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Maasholm beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der vorgelegten und erörterten Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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