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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-7WZV-036

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 wurden diverse Ansätze erhöht.

Insbesondere wurden die Ansätze bei den Personal- und Fahrzeugunterhaltungskosten, angesichts der Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft für das Wasserwerk, angepasst.

Die Jahre 2020 + 2021 schlossen jeweils mit einem Fehlbetrag (Verlust) ab.

Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation ist es erforderlich, die Gebühren gemäß § 12 Absätze 1-4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung anzupassen, um zukünftig wieder eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Ostangeln in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Anlagen

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