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Vorlage - 2022-14GV-276
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Nübelfeld" sowie 61. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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05.12.2022
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Sachverhalt
Die Firma Petersen Solar KG I hat mit Datum vom 24.10.2022 einen Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Nübelfeld gestellt.
Hierbei sollen auf Flächen in einer Größenordnung von 3,2 ha (überbaute Fläche ca. 2,5 ha) und einer Anlagengesamtgrößenordnung von 2,4 MW Solar-Freiflächenanlagen entstehen.
Betroffenen Flächen:
Gemarkung Nübel, Flur 8, Flurstücke 51/1 und 54/2
Die Gemeinde Steinbergkirche möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der Grundsatzbeschluss zum Thema „Solar-Freiflächenanlagen ist Beratungsgegenstand auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2022. Die gebildete Arbeitsgruppe Energiewende Steinbergkirche sowie der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung befürworten grundsätzlich die Ausweisung von Solar- Freiflächenanlagen. Eine detaillierte Flächenpotentialanalyse im Gemeindegebiet zur Ausweisung von Solar-Freiflächen ist jedoch zwingend notwendig. Die Mitglieder des Arbeitskreises und des Ausschusses favorisieren hierbei einen parallelen Verfahrensablauf (Flächenanalyse und Einleitung der Bauleitplanung). Ziel ist es gemeindeseitig die Flächenanalyse vorzunehmen sowie von Seiten des Vorhabenträgers Kontakt zur SH.Netz AG aufnehmen zu können, um Netzanschlusspunkte zu prüfen. Nach Ausarbeitung der Flächenanalyse und Vorlage des Prüfergebnisses des Vorhabenträgers werden die Ergebnisse im weiteren Bauleitplanverfahren zusammengeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung schließt sich sodann an.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinbergkirche soll nach Vorgaben des Baugesetzbuches im Parallelverfahren erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. Für das Gebiet "Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Nübelfeld" werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 und parallel die 61. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,2 ha und liegt im Außenbereich angrenzend zum Ortsteil Nübelfeld ca. 400 m von der Nordstraße gelegen. Hierbei umfasst es Teilbereiche der Flurstücke 51/1 und 54/2 der Gemarkung Nübel, Flur 8 (sh. Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet „Solar-Freiflächenanlagen“ gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5. Die Auswertung der Flächenanalyse ist dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet.
6. Alle Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
7. Mit der Ausarbeitung der Planung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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