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Vorlage - 2022-14GV-277
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinbergkirche Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung der Fläche "Bereich Hattlundmoor" in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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05.12.2022
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Sachverhalt
Am 05.09.2022 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungs-satzung "Bereich Hattlundmoor" gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Satzung mit Begründung ausgearbeitet.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung nunmehr den Satzungsentwurf in das Beteiligungsverfahren geben. Der Entwurf der Satzung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die Stellungnahmen der betroffenen Behörden/Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
a) Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Fläche „Bereich Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form (siehe Anlage) gebilligt
bzw. wird mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt: …………………………….. |
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b) Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung/Steinbergkirche einzustellen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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