Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-14GV-271

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Kosten r die Abfuhr des Fäkalschlamms aus den Hauskläranlagen in der Gemeinde haben sich durch Steigerung der Abfuhr- sowie der Entsorgungskosten erhöht. Da die Fäkalschlammentsorgung grundsätzlich kostendeckend durch die Gemeinde zu betreiben ist, ist es erforderlich, die Gebührensätze anzupassen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt