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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-03GV-212

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Kosten r die Abfuhr des Fäkalschlamms aus den Hauskläranlagen in der Gemeinde haben sich durch Steigerung der Abfuhr- sowie der Entsorgungskosten erhöht. Da die Fäkalschlammentsorgung grundsätzlich kostendeckend durch die Gemeinde zu betreiben ist, ist es erforderlich, die Gebührensätze anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gelting (Beitrags- und Gebührensatzung) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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