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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-03GV-207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Flächen im Geltungsbereich der vorliegenden Satzung sind bisher als planungsrechtlicher Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen. Sie gehören jedoch bereits seit längerem zu bebauten Grundstücken des Ortsteils Stenderup und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bauflächen ausgewiesen.

Mit der vorliegenden Satzung sollen die Flächen formell in den planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB einbezogen werden, um eine bauliche Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands und des Wohnraumangebots im Rahmen der Innenbereichsvorschriften zu ermöglichen.

hrend der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen eingegangen, die zu einer Änderung der Planunterlagen führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung (§ 34 Absatz 4 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)) Ortsteil Stenderup für das Gebiet „nördlich Stenderup (Hausnr. 9 und 11), ca. 150 m südwestlich der Nordstraße (B 199)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Tabelle zu entnehmen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

  1. Aufgrund des § 34 Absatz 4 Nr. 2 und 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Ortsteil Stenderup für das Gebiet „nördlich Stenderup (Hausnr. 9 und 11), ca. 150 m südwestlich der Nordstraße (B 199)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Anlagen

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