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Vorlage - 2022-14GV-269
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Ausweitung der Wegeinstandsetzungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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01.11.2022
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Sachverhalt
Die Wegeinfrastruktur der Gemeinde hat einen Instandhaltungsrückstau. Aus Sicht des dafür verantwortlichen Infrastruktur-Ausschussvorsitzenden sollte der Umfang der bisherigen Instandsetzungsmaßnahmen ausgeweitet und sukzessive in eine regelmäßige vorbeugende Instandhaltung überführt werden. Insbesondere auch um späteren, dann wahrscheinlich kostenintensiveren, Maßnahmen vorzubeugen. Die sehr solide Haushaltslage sollte genutzt werden, um die bereits erkannten weiteren notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen vorzuziehen.
Im Rahmen der anstehenden Haushaltplanungen für 2023 ist beabsichtigt, eine Art mehrjährigen Wartungsplan aufzustellen und mit einem daraus abgeleiteten (gegenüber den vergangenen Jahren angemessenen erhöhten) Planansatz in den Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen und auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten.
Der Haushaltsplan für 2022 deckt die erweiterten Maßnahmen nicht ab. Trotz der aufgeführten Ausgabenerhöhung ist aber ein solider Haushaltsüberschuss für 2022 gewährleitet. Das Volumen (GV-Beschluss vom 07.03.2022 – TOP 15) ist mit einer Größenordnung von 62.000 € freigegeben worden. Hierauf aufbauend sollen weitere dringend notwendige Maßnahmen eingebunden und beauftragt werden. Das detaillierte Volumen wird in der GV-Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Ausweitung der Wegeinstandhaltungsmaßnahmen / Budgeterhöhung im Jahre 2022 bis zu einer Größenordnung von €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen. Der Wegebeauftragte wird, gemäß der Prioritätenliste, die dringlichsten Maßnahmen entsprechend der freigegebenen Haushaltmittel umsetzen.

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