Klick mich doch mal an.
Allris
Vorlage - 2015-8ZAF-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Beauftragung einer externen Erstellung der Abwassergebührenkalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beteiligt:
- Finanzabteilung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Flintholm
|
Beratung und Beschluss
|
|
|
02.12.2015
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Ordnungsprüfung in diesem Jahr hat das Kommunale Prüfungsamt Nord (KPA Nord) folgende Bemerkungen gemacht:
Bemerkung 15:
Unter Berücksichtigung der zu den Punkten 1.1 bis 1.4 getroffenen Beanstandungen ist es dringend erforderlich , für jede kostenrechnende Einrichtung im Abwasserbereich die Gebühren auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben neu zu kalkulieren und dazu ggf. auf die Erfahrung externer Dienstleister zurückzugreifen.
Bemerkung 16:
Zur korrekten Ermittlung der Abschreibungs- und Gebührenausgleichsrücklagen ist es erforderlich, diese rückwirkend ab Einführung als Pflichtrücklagen (HHJ 2002) neu zu berechnen.
Die Punkte sind dabei:
1.1. Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten
1.2. Sonderrücklagen
1.3. Auflösung von Beiträgen
1.4. Verwaltungskostenbeiträge
Nach einem ersten Gespräch mit der GeKom (Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH, Reinbek) wurde um die Vorlage eines Kostenangebotes gebeten. Der Entwurf eines Dienstleistungsvertrages ist in der Anlage beigefügt.
Die Dienstleistung umfasst die Vermögenserfassung und -bewertung Schmutzwasserbeseitigung. Aufgrund einer solchen Erfassung wird es möglich eine rechtssichere Gebührenkalkulation durchzuführen.
Im Hinblick auf die angestrebte Änderung der Gebührenerhebung von einer reinen Leistungsgebühr zu einer
Grund- und Leistungsgebühr
und der heraus in der folgenden möglichen rechtlichen Auseinandersetzung mit Anschlussnehmer ist eine rechtssichere Gebührenkalkulation und die hierfür notwendige Vermögenserfassung und –bewertung unverzichtbar.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in voller Höhe über die Gebühr umzulegen. Die Umlegung erfolgt dabei in der Regel über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|

Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular