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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-10GV-001-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Rabel erhebt eine Hundesteuer. Grundlage hierfür bildet Satzung der Gemeinde über die Erhebung einer Hundsteuer vom 05.12.2001 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 15.12.2010.

 

Aufgrund der Einführung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2016, welches das Gefahrhundegesetz (GefHG) ersetzt, ist es geboten, diverse Regelungen in der gemeindlichen Satzung neu zu formulieren.

 

Weiterhin hat die Verwaltung dies zum Anlass genommen, die Hundesteuer-Satzungen aller Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht in ihren Regelungen zu vereinheitlichen.

 

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich aus der „neuen“ Hundesteuer-Satzung der Gemeinde Rabel:

 

  • Die namentliche Auflistung der gefährlichen Hunderassen entfällt, hier wird auf die Regelungen im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz sowie des HundeG verwiesen.

 

  • Die Regelung über eine quartalsweise Festsetzung der Steuer wird durch eine monatsweise Festsetzung ersetzt. Hierdurch lassen sich insbesondere Neuveranlagungen realistischer darstellen.

 

  • In der Regelung der Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt werden, wird die Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude auf 300m festgelegt (bisher 500m).

 

 

  • In die Regelungen zur Steuerbefreiung ist die Definition einer „hilfebedürftigen Person“ aufgenommen worden (§ 7 g).

Der Finanzausschuss der Gemeinde spricht auf seiner Sitzung am 17.11.2015 eine Empfehlung der Steuersätze um jeweils 10,- € aus. Diese betragen in Rabel dann 70,- € für den ersten, 90,- € für den zweiten und 110,- € für jeden weiteren Hund. Für jeden gefährlichen Hund wird weiterhin eine Steuer von 500,- € festgesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Rabel beschließt die „Satzung der Gemeinde Rabel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung der Gemeinde Rabel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 05.12.2001 sowie die 1. Änderungssatzung vom 15.12.2010 außer Kraft.

  

 

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Anlagen

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