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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-06GV-102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kann die Gemeindevertretung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.

 

Dies ist bei den vorangegangenen Kommunalwahlen regelmäßig geschehen und sollte auch für alle künftigen Kommunalwahlen beibehalten werden. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Maasholm überträgt gemäß § 13 Absatz 2 GKWG in der zur Zeit gültigen Fassung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu wählenden Wahlausschuss.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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