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Vorlage - 2022-06GV-102
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahl - Übertragung der Aufgabe auf das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm
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Beratung und Beschluss
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29.09.2022
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Sachverhalt
Nach § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kann die Gemeindevertretung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.
Dies ist bei den vorangegangenen Kommunalwahlen regelmäßig geschehen und sollte auch für alle künftigen Kommunalwahlen beibehalten werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Maasholm überträgt gemäß § 13 Absatz 2 GKWG in der zur Zeit gültigen Fassung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu wählenden Wahlausschuss.

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