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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-03GV-199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Flächen im Geltungsbereich der vorliegenden Satzung sind bisher als planungsrechtlicher Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Sie gehören jedoch bereits seit längerem zu bebauten Grundstücken des Ortsteils Stenderup und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bauflächen ausgewiesen.

Mit der vorliegenden Satzung sollen die Flächen formell in den planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB einbezogen werden, um eine bauliche Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands und des Wohnraumangebots im Rahmen der Innenbereichsvorschriften zu ermöglichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung (§ 34 Absatz 4 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch) Ortsteil Stenderup für das Gebiet „rdlich Stenderup (Hausnr. 9 und 11), ca. 150 m südwestlich der Nordstraße (B 199)" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Anlagen

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