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Allris
Vorlage - 2022-06GV-099
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Maasholm hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 "Gretchenweg" Aufstellungsbeschluss Entwurfs-und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Julia Lorenzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm
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Beratung und Beschluss
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17.05.2022
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Gretchenweg“ wurde 2005 rechtskräftig. Zum einen sollen die örtlichen Bauvorschriften angepasst werden, um den veränderten Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien gerecht zu werden. Zum anderen wird der Geltungsbereich in Richtung Osten um ein Grundstück erweitert, um ein zusätzliches Wohnbaugrundstück für Dauerwohnen bereitstellen zu können.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
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1. | Für den am östlichen Rand des Baugebiets Gretchenweg / Maasholm gelegenen Bereich wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Gretchenweg“ aufgestellt. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Planungsziel ist die Schaffung von Bauland für Wohnungsbau. Zugleich sollen im gesamten Gebiet des B-Planes Nr. 5 die Anforderungen für die Nutzung von Solarenergie verbessert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m § 13a BauGB.
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2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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4. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gretchenweg“ einschließlich Begründung (s. Anlage) … werden in der vorliegenden Form gebilligt … oder … werden mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt:
Die Flurstücke 81, 82 sind als private Grünfläche – Gartenland – festzusetzen………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten. |
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5. | Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung zugänglich zu machen.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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435,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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296,8 kB
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