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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-14GV-249

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Steinbergkirche wurde Ende 2017 in das in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“, Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ aufgenommen.

Im Zuge der erforderlichen Konzepterstellung wurde 2018/2019 das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge aufgestellt sowie 2020/2021 die Vorbereitende Untersuchung (VU) durchgeführt und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) aufgestellt und zum Abschluss gebracht. Die Anerkennung der städtebaulichen Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gem. A 5.6.1 Abs. 2 StBauFR SH 2015 von Seiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung ist in Aussicht gestellt.

 

Im nächsten Schritt sind die Sanierungsgebiete förmlich festzulegen (§ 142 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB) und entsprechende Sanierungssatzungen für diese Gebiete zu erlassen.

 

Ein entsprechender mit dem Ministerium abgestimmter- Entwurf für das Sanierungsgebiet „Ortskern Bereich Süd“ ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Sanierungssatzung im umfassenden Verfahren für das Sanierungsgebiet „Ortskern Bereich Süd“ auf Grundlage des anliegenden Entwurfes.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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