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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-03GV-195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt wie folgt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

2a. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung der Flächen „Wackerballig-Ost“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wackerballig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

2b. Die Begründung wird gebilligt.

3. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, unter welcher Adresse die Satzung mit Begründung dauerhaft im Internet eingesehen werden kann und wo sie während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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