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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-03GV-193

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 13.07.2020 ist eine weitere Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein bekannt gemacht worden.

 

Demnach soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein weiterhin gefördert werden. Es ist das Ziel, ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz zu initiieren, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert auf- bzw. nachladen können.

 

Es werden Ladestationen pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW bis zu 2.000,00 € gefördert.

 

Die Gemeinde Gelting befasst sich seit längerer Zeit mit dem Thema und hat dieses im Rahmen des Ortskernentwicklungsprozesses zur Umsetzung aufgeführt (Projekt Nr. 24, S. 118).

 

Die Standortplanung ist durch GV Buchholz zusammen mit einem hiesigen Elektrofachbetrieb vorgeprüft.

 

Die Errichtung der E-Ladestationen ist an folgenden Standorten vorgesehen:

 

  • Kleiner Parkplatz in der Wolfgang-Miether-Str, gegenüber der Nospa Filiale
  • Parkplatz gegenüber vom Eingang zur Birkhalle
  • Jens-Füerschipp-Straat, Wackerballig
  • Wackerballig, E-Bike Ladestation
  • Parkplatz bei der Mühle Charlotte

 

Die Ausstattung der Ladesäule pro Standort ist jeweils mit 2 Ladepunkten und einer Leistung von jeweils 22 kW geplant.  

 

Der Kostenumfang für die Ladesäulen beläuft sich auf ca. 21.610,92 Euro netto.

Die Kosten für einen möglichen Betriebsführungsvertrag der jeweiligen Ladestation pro Jahr werden auf ca. 695,76 Euro netto und für die Installierung der Stromanschlüsse auf 4.154,44 Euro netto geschätzt.

 

Es ergeben sich keine baurechtlichen Belange, die Errichtung von Ladestationen ist baugenehmigungsfrei. Die naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf die Standortkonkretisierung für den Parkplatz bei der Mühle Charlotte sind noch zu prüfen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt wie folgt:

Der Bürgermeister wird beauftragt einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) für die Einrichtung von E-Ladestationen in der Gemeinde Gelting an den o.g. Standorten zu stellen. Bei positiven Fördermittelbescheid wird der Bürgermeister beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und den wirtschaftlichsten Bieter mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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