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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-03GV-007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gelting hat am 25.11.2002 eine Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe erlassen. Diese Satzung wird zum 01.01.2016 durch die Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Gelting ersetzt.

 

Die Satzung wird inhaltlich nur unwesentlich verändert.

Aufgrund der Änderung im § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Schleswig-Holstein wird die Begrifflichkeit „Fremdenverkehrsabgabe“ durch „Tourismusabgabe“ ersetzt.

Der Abgabesatz für die Bemessung der Tourismusabgabe wird weiterhin jährlich kalkuliert und ggf.  angepasst.

 

Der Abgabesatz für 2016 bleibt gegenüber 2015 unverändert bei 31,00 €.

 

Der  Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Gelting liegt bei.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Gelting lt. vorliegendem Entwurf.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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