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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-14GV-243

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2021 wurden die Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 35 a GO in Fällen herer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden.

 

Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei Änderung der Hauptsatzung im März 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Steinbergkirche in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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