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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-14GV-247

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ein Flächeneigentümer ist an die Gemeinde Steinbergkirche herangetreten und möchte zwei bis drei Wohneinheiten schaffen. Es handelt sich um folgende Flächen (siehe Anlage) mit einer Größe von ca. 3.000 qm.

Damit eine Ausweisung als Baulandfläche erfolgen kann, ist eine Bauleitplanung unumgänglich.

Die Stellungnahmen der TÖB und Behörden (u. a. immissionsrechtliche Voreinschätzung) sind einzuholen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt wie folgt:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche leitet die Bauleitplanung für den o. g. Bereich ein. Das Planungsbüro GRZwo in Flensburg wird mit der Planung beauftragt. Eine Kostenübernahmeerklärung des Vorhabenträgers ist einzuholen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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