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Vorlage - 2021-14GV-242
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Zusammenführung der FFW Hattlund-Kalleby, Roikier-Friedrichstal und Neukirchen-Habernis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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06.12.2021
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Sachverhalt
Am 03.09.2021 fand eine gemeinsame Mitgliederversammlung der FFW Hattlund-Kalleby, Roikier-Friedrichstal und Neukirchen Habernis bei Holger Pinn in Roikier statt.
Auf dieser Mitgliederversammlung wurde eine mögliche Zusammenführung der drei Ortswehren vorgestellt und im Anschluss darüber abgestimmt. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der drei beteiligten Ortswehren hat sich für eine Zusammenführung zu einer neuen, gemeinsamen Ortswehr ausgesprochen.
Die Zusammenführung soll zum 01.01.2022 erfolgen.
Bis zu den durchgeführten Neuwahlen des Wehrführers und stellv. Wehrführers der neuen, gemeinsamen Ortswehr, wird eine kommissarische Bestellung der jetzigen Wehrführungen und Stellvertreter bei der Fachaufsicht des Kreises SL-FL beantragt.
Diese kommissarische Bestellung läuft längstens bis die Mitgliederversammlung der neuen Ortswehr die Wahlen für die Wehrführung durchgeführt hat und die Gemeindevertretung die neu gewählte Wehrführung anerkannt und durch die Aushändigung entsprechender Urkunden, ernannt hat. Nach Möglichkeit sollte dies bis zum 30.06.2022 erfolgen.
Die jetzigen Wehrführer und stellv. Wehrführer sind mit selben Tag aus ihrem Dienstverhältnis mit Entlassungsurkunde zu entlassen.
Die Zusammenführung der o. g. Ortswehren ist durch die Fachaufsicht des Kreises SL-FL genehmigen zu lassen. Hierzu ist ein neuer Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Die Feststellung der Einhaltung von Hilfsfristen ist deutlich darzulegen.
Des Weiteren muss die neue Ortswehr ihre Satzung beschließen.
Der HH-Plan 2022 des Amtes Geltinger Bucht sieht die Neuanschaffung eines LF 10 für die neue Ortswehr vor. Die Frage nach einem neuen Feuerwehrgerätehaus ist in der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zu beraten und zu beschließen.

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