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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-14GV-231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.09.2021 hatte die Gemeindevertretung den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planänderung sieht zum einen die Anpassung der Planung an die Bestandssituation auf einem Einfamilienhausgrundstück vor, zum anderen die Erweiterung des Baufensters auf einem Reihenhaus-Endgrundstück und die moderate Erhöhung der GRZ für die gesamte Reihenhauszeile. Zudem werden r das gesamte Plangebiet die örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Fassadengestaltung überarbeitet.

Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Behörden wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Es gingen lediglich einige von Seiten der Bauherren zu beachtende Hinweise ein. Am Planwerk sind keine Änderungen vorzunehmen.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

- siehe Anlage-

 

 

2a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3Kanzlei“, bestehend aus dem Text, als Satzung.

2b.

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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