Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-03GV-181

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Vereinbarung für die Jugendarbeit im Bereich des Amtes Geltinger Bucht muss ab dem 01.01.2023 neu geschlossen werden, da einige kirchliche Vereinbarungspartner die bisherige Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt haben.

Da die Jugendarbeit im Amt Geltinger Bucht eine kommunale Verpflichtung ist, müssen die Finanzierungsanteile neu berechnet werden. Durch die Kündigungen sind insgesamt 26,12 % auf die verbleibenden Vertragsparteien zu verteilen.

Es stehen ab dem 01.01.2023 folgende Parteien mit folgenden Anteilen zur Verfügung:

Kirchengemeinde Gelting   12,85 % (bisher 12,86 %)

Gemeinde Gelting    29,05 % (bisher 20,34 %)

Gemeinde Steinbergkirche   29,05 % (bisher 20,34 %)

Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht  29,05 % (bisher 20,34 %)

 

Da die Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2015 vom Amt auf die Gemeinden zurück übertragen wurde, stellt sich die Gemeinde Gelting als Finanzierungspartner für die Anteile der 16 Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht zur Verfügung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die Vereinbarung für die Jugendarbeit im Bereich des Amtes Geltinger Bucht in der erörterten und vorliegenden Fassung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Gemeinde Gelting stellt sich als Finanzierungspartner für die Anteile der 16 Gemeinden zu Verfügung.

  

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt