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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-7WZV-025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird. Dies gilt auch für Zweckverbände.

Schon zur letzten Sitzung des Hauptausschusses bzw. der Verbandsversammlung lag ein Antrag auf Einführung von Sitzungen als Videokonferenz vor.

 

Es wird mit der Änderung der Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,

Sitzungen im Notfallnftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern

eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden

einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen

Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier

darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die

Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

r den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln empfiehlt der Verbandsversammlung den Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln.

 

r die Verbandsversammlung:

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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