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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-7WZV-021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Wasserzweckverband Ostangeln hat gem. § 14 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.V.m.  § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandes hat den Jahresabschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 26.02.2020 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Die Verbandsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt den Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden Fassung.

 

Der Jahresüberschuss (35.911,87) wird im Haushaltsjahr 2019 der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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