Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-14GV-221

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zwei Grundstückseigentümer hatten bei der Gemeinde für ihre im Plangebiet gelegenen Baugrundstücke die Aufhebung eines Pflanzgebots (Kanzlei Nr. 72) bzw. die Erweiterung eines Baufensters und eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich der Fassadengestaltung (Kanzlei Nr. 11) beantragt. Der Planentwurf wurde dementsprechend ausgearbeitet und in diesem Zuge auch die Grundflächenzahl (GRZ) für die Reihenhauszeile Kanzlei 5 11 moderat erhöht.

Die Planänderung ist als eine Maßnahme der Innenentwicklung anzusprechen und kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das Planverfahren ein. Da im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden kann, kann in gleicher Sitzung auch schon der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Der Planentwurf wird daraufhin den betroffenen Behörden/TÖB zur Stellungnahme vorgelegt und zeitgleich r die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

 

1a.

Zum Bebauungsplan Nr. 3 wird die 6. Änderung aufgestellt. Planungsziele sind die Herausnahme eines Pflanzgebotes am nördlichen Plangebietsrand, Anpassungen des Baufensters und der Grundflächenzahl im Bereich der Reihenhauszeile An der Kanzlei Nr. 5 11 sowie die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften zur Fassadengestaltung.

1b.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1c.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

 

2a.

Der Entwurf zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 3 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt

oder

wird mit folgenden Änderungen gebilligt …………..... .

2b.

Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt