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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-06GV-091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde-Kreis Schleswig-Flensburg im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen.

Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußnger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in Zone 30“ ist möglich. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d. h. der gesamte Ortsbereich ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.

In Tempo 30-Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten.

Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen.

Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolgen „Zwingen zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze).

Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und benutzungspflichtigen Radwegen beziehen.

 

Der Straßenbereich in Maasholm-Bad (Schleimünderstraße, Schleibogen, Am Gehege, Lotsenweg, Oeher Ring, Noorweg, Angelnstraße, Holm, Kiekut, Seebergweg, Luv, Fischlaeger, An´t Holt, Schmuggelstieg) soll als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden (siehe anliegende Karte).

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Maasholm beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg, r die Straßen im Bereich Maasholm Bad lt. anliegender Karte, die Anordnung einer Tempo 30-Zone zu beantragen.

 

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Anlagen

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