Allris
Vorlage - 2021-14GV-219
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche 1. Änderung des B- Planes Nr. 7 "Süderholz" (Quern) Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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10.08.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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06.09.2021
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Sachverhalt
Am 08.06.2021 hatte die Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planänderung sieht eine Vereinheitlichung und moderate Erhöhung der zulässigen Grundfläche sowie die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der Fassadegestaltung vor.
Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Behörden wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Es gingen lediglich zu beachtende Hinweise der zuständigen Denkmalschutzbehörden ein; diese wurden in die Planbegründung eingearbeitet (vgl. anlg. Planwerk "Stand Satzungsbeschluss").
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. | Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Vorlagenanlage-
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2a. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Süderholz“ (Quern), bestehend aus dem Text, als Satzung. |
2b. | Die Begründung wird gebilligt. |
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3. | Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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