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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-00AA-007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der von der „Arbeitsgruppe Schulen“ erstellten Prioritätenliste sind für das Jahr 2016 für die Liegenschaft der Grundschule Gelting rd. 75.000 € eingeplant worden. Vorgesehen ist hier insbesondere die Sanierung des Schulhofes und notwendige Betonsanierungsarbeiten, jeweils in einem 1. Bauabschnitt. Im nächsten Jahr sollen dann weitere Arbeiten erfolgen. Aufgrund der Unfallgefahr mussten schon in 2015 mehrere Flächen auf dem Schulhof vorab saniert werden, um eine weitere Schädigung zu verhindern und die Unfallgefahr zu minimieren.

 

Vorgesehen ist eine Erneuerung der Deckflächen mit Reparatur und Anarbeitung der vorhandenen Schadstellen und im Bereich der Bauminsel statt einer Asphaltierung, die Flächen wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen mit einer Pflasterung zu versehen. 

 

Neu hinzugekommen ist der Antrag der Schule, den Zugang der Schulbücherei mit einer entsprechenden Rampe für einen behindertengerechten Zugang auszustatten. Geklärt werden muss noch, ob die vorhandene Treppenanlage in diesem Zuge mit saniert werden sollte.

 

Weiterhin hat die Schule beantragt, einen Mauerdurchbruch mit entsprechender Tür von der Betreuten Grundschule zu dem Spielzimmer herzustellen. Begründung: hohe Betreuungszahlen und bessere Aufsicht durch verbundene Räumlichkeiten. Die Kosten hierfür werden inkl. Nebenkosten (Statik) auf rd. 4.000 € geschätzt.

 

Sollte der Schulausschuss diesen Maßnahmen zustimmen wird vorgeschlagen, den bisher eingeplanten Mittelbedarf nicht zu erhöhen, sondern im Rahmen der veranschlagten 70.000 € die genannten Maßnahmen durchzuführen und ggf. andere Arbeiten (Malerarbeiten usw.) zumindest bis zum nächsten Schulausschuss zurückzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

X

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:  11100.521100

 

Haushaltsansatz geplant  : 70.000 €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, im Jahr 2016 die unten genannten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

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