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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-14GV-203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.

 

Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,

Sitzungen im Notfall künftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern

eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden

einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen

Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier

darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die

Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Steinbergkirche in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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