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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-14GV-201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 29.10.2020 hatte die Gemeindevertretung Steinbergkirche den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Bredegatter Straße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt folgend:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

- siehe Vorlagenanlage-

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO)    beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 24 „Bredegatter Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bauleitplanung ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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