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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-179

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2015 wurde auf Initiative des DRK Ortsvereins Steinberg in der Gemeinde Steinbergkirche eine Kleiderkammer eröffnet.

Hintergrund war der große Zuzug von Asylbewerbern im Amtsbereich. Viele Einwohnerinnen  und Einwohner spendeten Kleidung, Möbel und Hausrat.

Das DRK suchte gemeinsam mit der Gemeinde und dem Amt nach Räumen, um eine  Kleiderkammer aufzubauen.

Die Kleiderkammer wurde zunächst in  Räumen der TSG Scheersberg im Sportheim eingerichtet. Das Amt Geltinger Bucht schloss einen Mietvertrag und übernahm die Kosten. Auch die Gemeinde Steinbergkirche beteiligte sich.

 

Die Kleiderkammer hat sich schnell etabliert und es stellte sich heraus, dass die Räume im Sportheim zu klein waren. Nicht nur Flüchtlinge / Asylbewerber nutzten das Angebot und so wurde  nach einer neuen Räumlichkeit gesucht.

Im April 2017 wurden die neuen Räume in der Nordstraße eröffnet.

Den Mietvertrag für die neuen Räume hat die Gemeinde Steinbergkirche abgeschlossen und es wurde mündlich vereinbart, dass das Amt sich an den Kosten beteiligt. Eine Abrechnung ist jedoch nicht erfolgt, was in der Sitzung des Finanzausschusses festgestellt wurde. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Abrechnung mit dem Amt zu klären.

 

Der Bürgermeister hat sich mit dem Amtsvorsteher in Verbindung gesetzt; das Amt Geltinger Bucht hat jedoch darauf hingewiesen, dass eine Kostenübernahme bzw. Beteiligung im Gegensatz zur Situation im Jahr 2015 nicht so einfach ist.

Seinerzeit wurden dem Amt finanzielle Mittel für die Aufnahme der Flüchtlinge und damit notwendige Kosten von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung hat sich inzwischen aber leider insofern verschlechtert, als dass nur noch Pauschalen gewährt werden.

 

Im Amtshaushalt gibt es kein Produktkonto, aus dem die Kleiderkammer finanziert werden könnte. Nach der Amtsordnung könnte man die Finanzierung unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 „Soziale Betreuung der Einwohnerinnen und Einwohner (§ 17 der Gemeindeordnung) sehen. Dann wäre es allerdings eine 6. Aufgabe des Amtes. Das Amt darf maximal 5 Aufgaben (der Gemeinden) übernehmen.

Dies hat Amtsvorsteher Johannsen gegenüber Bürgermeister Erichsen vorgetragen und auf die Funktion des zentralen Ortes Steinbergkirche als Schwerpunkt der Versorgungsstruktur hingewiesen.

 

Die Gemeinde Steinbergkirche erhält aus dem kommunalen Finanzausgleich Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben.

 

Das Amt Geltinger Bucht bittet daher die Gemeinde Steinbergkirche, den Betrieb der Kleiderkammer, die nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde „versorgt“, aus zentralörtlichen Mitteln zu übernehmen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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