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Vorlage - 2020-14GV-167
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses an eine Kindertagespflegeperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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17.08.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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07.09.2020
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07.12.2020
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Sachverhalt
Für die Ausstattung einer Kindertagespflegeperson, die im September 2020 ihre Pflegeerlaubnis für den Betrieb einer Kindertagespflegestelle in Steinbergkirche erhalten wird, mit einem sogenannten Kinderbus (siehe Foto) wurde mit Schreiben vom 28.07.2020 ein Antrag auf Unterstützung gestellt.
Die Anschaffungskosten für den Bus liegen bei 1.632,- €. Da die Kindertagespflegeperson finanziell keine große Unterstützung erfährt, bittet sie um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Steinbergkirche.
Zur Information: Die Stadt Kappeln hat in einem ähnlichen Fall für den Bus, einen Regenschutz (194,- €) und einen Sonnenschutz für 2 Plätze (75,- €) einen Zuschuss von 800,- € gewährt. Begründet wird dieser Zuschuss dadurch, dass der Bedarf an Krippenplätzen auch über die Einrichtung von Kindertagespflegestellen abgedeckt werden kann. Da auch in Steinbergkirche der Bedarf an Krippenplätzen nicht durch die Kita Siebenstern abgedeckt werden kann, wäre eine Unterstützung zu befürworten.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur der Gemeinde Steinbergkirche empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, an die Kindertagespflegeperson aufgrund ihres Antrages vom 28.07.2020 einen einmaligen Zuschuss von 800,- € für die Beschaffung eines Kinderbusses sowie des weiteren Zubehörs zu gewähren. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrag nach Vorlage einer Rechnung anzuweisen.
Mit der Gewährung des Zuschusses ist eine Zweckbindung von 10 Jahren als Bedingung zu vereinbaren. Sollte die Tagespflegestelle vor Ablauf von 10 Jahren eingestellt werden, ist für jedes noch offene Jahr ein Betrag von 80 € an die Gemeinde zurück zu zahlen.

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