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Vorlage - 2020-14GV-183
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" Liegenschaft Holmlück 11-15 - Antrag auf eine vorgezogene Maßnahme Ordnungsmaßnahme - Grunderwerb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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21.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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29.10.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Steinbergkirche hat im Abschlussbericht des „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge Steinbergkirche und Nahbereich“ einige Planansätze im Handlungsfeld Freizeit, Kultur und Sport aufgelistet. Hier sind u.a. als Schlüsselprojekte ein Bürgerzentrum – multifunktionales Aktivitätshaus (F1), Gemeindehaus (F5) sowie vorsorgende Informations- und Beratungsangebote (WP 3) genannt. Die Liegenschaft Holmlück 11-15 weist z.Zt. einen mehr oder weniger langanhaltenden Leerstand auf. Hier ist eine Projektierung zu altengerechten Wohnformen geplant gewesen, die z.Zt. nicht weiter verfolgt wird. Eine städtebaulich positive Entwicklung kann nicht eingeschätzt werden (Nutzungsaufnahme / Leerstandbeseitigung). Das Grundstück in zentraler Ortslage mit den Verbindungsrouten Altenwohnanlage Holmlück – Amtsgebäude – Versorgungszentrum – Nahbereich Sportflächen und Kindertagestätte/Schule bietet im Rahmen der Städtebauförderung ein Entwicklungspotential, um den derzeitigen städtebaulichen Missstand (Leerstand) zu beseitigen. Die Schaffung von Raumangeboten für Bürgerveranstaltungen, ehrenamtliche Aktivitäten, Beratungsangebote sowie generationenübergreifende Treffpunkte sind im Zukunftskonzept zur Umsetzung aufgeführt. Eine evtl. Detail-Konzeption muss hierbei eng mit der Planung der Kirchengemeinde Steinberg (Alt-Gebäude Kindergarten) abgestimmt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Weiter ist im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (VU) das Projekt in das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) einzubeziehen und mit dem Planungsbüro abzustimmen.
Der Erwerb des Grundstückes mit dem Gebäudebestand kann als vorgezogene Maßnahme beim Städtebaureferat beantragt werden. Hierbei ist auch ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes erforderlich. Die Bearbeitungsdauer wird mit 4 Monaten eingeschätzt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt wie folgt:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche
a) beschließt den Erwerb des Grundstückes Holmlück 11-15 -vorausgesetzt der Förderung durch das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"
b) beauftragt den Bürgermeister
1) einen Förderantrag auf eine vorgezogene Maßnahme (Ordnungsmaßnahme-Grunderwerb) gem. Städtebauförderrichtlinie des Landes Schleswig- Holstein (StBauFR SH 2015) zu stellen.
2) einen Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Errichtung/Änderung einer Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtung (Anlage 16, StBauFR SH 2015) zu stellen.
3) einen Gutachter zur Wertermittlung des Grundstückes Holmlück 11-15 (Gemarkung Steinberg, Flur 12, Flurstück 112/71, 1.611 qm) zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,3 kB
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