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Vorlage - 2020-03GV-151
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 21. Änderung des Flächennutzungsplans Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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15.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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22.09.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Gelting plant die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting. Das bestehende Gewerbegebiet soll für den Bau von vier weiteren Gewerbehallen erweitert werden. Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden /TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr den Abwägungsbeschluss und den abschließenden Beschluss fassen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß der Abwägungstabelle mit Stand vom 20.08.2020 berücksichtigt.
Das Ingenieurbüro Sass und Kollegen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. - Die Gemeindevertretung beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting für das Gebiet „südlich der Straße ‚Am Wasserwerk‘, westlich und südlich der bebauten Grundstücke an der Straße ‚An de Diek‘ “.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de/ Bürgerservice/ Bauleitplanung" eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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883,8 kB
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