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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-03GV-149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der aktuelle Wegenutzungsvertrag Strom zwischen der Gemeinde Gelting und der Schleswig-Holstein Netz AG endet am 30.11.2020.

Die Bekanntmachung des Vertragsablaufes gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz erfolgte gemeinsam für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht im elektronischen Bundesanzeiger am 06.02.2020.

 

Auf diese Bekanntmachung hin hat die Schleswig-Holstein Netz AG (einziger Interessent) fristgerecht eine Interessenbekundung zum Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages abgegeben.

 

Die Schleswig-Holstein Netz AG bietet jetzt einen Wegenutzungsvertrag Strom für eine angestrebte Laufzeit von 15 Jahren an (Hinweis: Konzessionsverträge mit Laufzeiten unter

10 Jahren werden von der Landeskartellbehörde grundsätzlich kritisch gesehen).

Die Gemeinde kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ablauf des zehnten Jahres der Vertragslaufzeit kündigen. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Die SH Netz AG bietet der Gemeinde Gelting gesamt einen Nutzungsvertrag an, wie er inhaltsgleich auch allen übrigen amtsangehörigen Gemeinden im Vertragsfall angeboten worden ist.

 

Mit der SH Netz AG besteht eine vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit. Die SH Netz AG beweist seit Jahren eine hohe Versorgungszuverlässigkeit.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Es ist ein Wegenutzungsvertrag Strom mit der Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn, in der vorliegenden Vertragsfassung für den Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2035 abzuschließen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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