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Vorlage - 2020-03GV-147
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge an die Vorgaben des Kita-Reformgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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15.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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22.09.2020
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Sachverhalt
Mit der Kita-Reform sollen die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 zukünftig landesweit einheitlich pro Betreuungsstunde auf Höchstbeträge begrenzt werden. Das ergibt bei einem U3-Kind einen Deckel von 180,- € für eine 5-stündige Betreuung pro Tag sowie bei einem Ü3-Kind einen Deckel von 141,- € für eine 5-stündige Betreuung pro Tag.
Landesmittel dürfen nur zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen verwendet werden, deren Elternbeiträge die benannten Obergrenzen nicht überschreiten.
Aktuell liegen die Beiträge in den Kindertagesstätten in Gelting im evangelischen Kindergarten bei 125,- € für die über Dreijährigen sowie bei 180,- € für die unter Dreijährigen, im ADS-Kindergarten ab dem 01.08.2020 bei 135,- € Ü3 und bei 180,25 € U3.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt als Standortgemeinde die Anpassung der Elternbeiträge an die Vorgaben des Kita-Reformgesetzes ab dem 01.08.2020 auf die dort jeweils gültigen Höchstbeträge.

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