Allris
Vorlage - 2020-01GV-055
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Ahneby hier: Entwicklung Lindenhof Ahneby
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Ahneby
|
Beratung und Beschluss
|
|
|
25.08.2020
|
Sachverhalt
Bei dem Lindenhof handelt es sich um einen Angeliter Dreiseithof. Die Hofanlage besteht aus dem Wohngebäude und vier Stall- und Wirtschaftsgebäuden, dem Pförtnerhaus und einem Blockhaus. Auch das Gebäude Dorfstraße 18 ist im Eigentum der Hofbetreibers. Es handelt sich um einen Vollerwerbsbetrieb mit Getreide- und Rapsanbau, Schweinezucht und -mast und dem Standbein "Urlaub auf dem Bauernhof". Bereits in zweiter Generation wird „Urlaub auf dem Bauernhof“ angeboten. Unterkünfte für die Feriengäste befinden sich im Hauptgebäude, im Pförtnerhaus und dem Blockhaus. Zusätzlich besteht eine Zeltwiese für bis zu 3 Zelte.
Auf dem Hof werden 8 Pferde gehalten, die insbesondere für Reitangebote für die Feriengäste eingesetzt werden. Der Pferdestall ist im seitlichen Gebäude untergebracht. Weideflächen stehen östlich des Blockhauses zur Verfügung. Die an die Hofstelle angrenzenden Flächen sind für Reitstunden mit geführtem Reiten schlecht geeignet, da der Untergrund uneben und stellenweise feucht ist. Um verlässlich Reitstunden auf der Hofstelle anbieten zu können, soll ein Reit- und Bewegungsplatz (20 m x 40 m) mit Paddockumrandung und Wattsand-Belag angelegt werden.
Im Rahmen einer Planungsanzeige soll eine erste planerische Einschätzung zu dem beschriebenen Vorhaben abgefragt werden. Anliegend die Erläuterung zum Planungsstand.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ahneby beschließt folgendes:
Die Gemeindevertretung Ahneby unterstützt die Entwicklung des touristischen Angebots auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Der vorgelegte Vorentwurf „Entwicklung Lindenhof Ahneby“ soll in Form einer Planungsanzeige gegenüber dem Kreis und der Landesplanungsbehörde zur ersten planerischen Einschätzung vorgelegt werden.
Das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg ist –vom Vorhabenträger- mit der Planung zu beauftragen; eine Kostenübernahmeerklärung (Planungskosten, naturschutzrechtliche Belange) ist vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|

Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular