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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Betrieb der Kita Siebenstern ist bereits seit 2018 eine Erweiterung der Betreuungsplätze im Gespräch, da die vorhandene Möglichkeit im Bestand trotz 1. Erweiterung dem kontinuierlich steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen nicht mehr gerecht werden kann. Die statistischen Erhebungen der lokalen Bevölkerungsentwicklung belegen diese Tatsache eindeutig.

Der Lenkungsausschuss hat sich in 2018 dieser Sache rechtzeitig angenommen und eine Empfehlung für eine weitere Vergrößerung der Kita ausgesprochen. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung der angehörigen Gemeinden.

In einem Vorentwurf des Bauamtes aus August 2018 wurde daraufhin eine Erweiterungsmöglichkeit dargestellt. Das durch Herrn Volpert dabei veranschlagte Investitionsvolumen betrug 640.000 €. Auf dieser Grundlage wurde in den einzelnen Vertretungen aller angehörigen Gemeinden der Beschluss gefasst, sich im Rahmen der Trägergemeinschaft entsprechend an der Finanzierung zu beteiligen.

Am 24.09.2019 beschließt die Gemeindevertretung Steinbergkirche, die Planung für eine Erweiterung der Kita Siebenstern in der erläuterten Fassung voranzutreiben. Dabei geht die Gemeinde davon aus, dass sich die übrigen 5 Gemeinden der Trägergemeinschaft an der Finanzierung beteiligen.

Im Rahmen einer Markterkundung zur Ermittlung geeigneter Planungsbüros wurde über das Bauamt im Juli und August 2019 das Architekturbüro Shahbazi aus Quern als Planungspartner dieser Maßnahme ermittelt. Inzwischen wurde der Planungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Büro Shahbazi abgestimmt und unterzeichnet.

Der Architekt hat die Grundlagenermittlung bereits bearbeitet und die ersten Entwürfe mit dem Bürgermeister, dem Bauamt, dem Kita-Träger und der Kita-Leitung abgestimmt. Die Heimaufsicht des Kreises ist ebenfalls entsprechend unterrichtet.

Der letzte Planungsstand vom 13.05.2020 ist nunmehr die mit den fachlich Beteiligten abgestimmte Grundlage für das weitere Procedere. Die zugehörige Kostenschätzung nach DIN 276 vom 13.05.2020 schließt demnach mit einem erforderlichen Investitionsbetrag von € 1.255.000,00 brutto.

Mit Förderbescheid des Landes vom 05.11.2019 wurden dieser Maßnahme aus dem Landesinvestitionsprogramm bei einer beantragten Gesamtinvestition von € 714.000,00 insgesamt Mittel in Höhe von 220.942,42 zugesagt. Die neuen Projektsummen müssen daher mit dem Land noch abgestimmt werden, allerdings ist davon auszugehen, dass der Anteil der Eigenmittel entsprechend von ca. € 495.000 auf ca. 850.000 steigt, da die Fördersumme in diesem Programm maximal € 300.000 beträgt (entspricht € 15.000 pro geschaffenem Betreuungsplatz).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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