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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtskulturring Steinbergkirche besteht seit 1993. Die eigentliche Trägerschaft für die Bildungseinrichtung liegt bei einem Verein, dessen Mitglieder die 6 amtsangehörigen Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche sind. Weitere Mitglieder gibt es aus den Bereichen Kirche, Feuerwehr, Schulen sowie Vereine und Verbände.

Die Aufgabenwahrnehmung durch den Amtsausschuss bis Ende des Jahres 2014 beschränkte sich ausschließlich auf die Entscheidung über die Finanzierung einer Personalstelle mit 12,5 Stunden pro Woche im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts.

Die vom Amtsausschuss am 04.06.2014 beschlossene und für die Gemeinden maßgebliche Rückübertragung "Finanzielle Förderung des Amtskulturrings Steinbergkirche nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 AO zum 01.01.2015" wurde einstimmig von allen Gemeinden angenommen bzw. zur Kenntnis genommen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24.06.2015 hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2019. Eine entsprechende Vereinbarung ab dem 01.01.2020 ist nun zu schließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Finanzierung des Amtskulturringes Steinbergkirche e.V. in der vorgelegten und beratenen Fassung.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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