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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Planentwurf ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: sh. Vorlagenanlage
  2. Der Durchführungsvertrag wird gebilligt.
  3. Aufgrund des § 10 des baugesetzbuchen (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Masterplan Scheersberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  4. Die Begründung wird gebilligt.
  5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig- Holstein zugänglich ist.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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