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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzungen für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche stimmt den Einnahme- und Ausgabeplänen 2020 der Freiwilligen Feuerwehren zu. Die Einnahme- und Ausgabepläne treten damit in Kraft.

 

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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