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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-14GV-145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der neue Seniorenbeirat hat sich konstituiert.

In den Gesprächen hat sich herausgestellt, dass die Mitglieder davon ausgehen, dass sie ein Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde erhalten. (§ 4 der Geschäftsordnung) Nach der zurzeit gültigen Satzung ist das nicht der Fall, die Satzung enthält keine Regelungen für die Mitglieder von Beiräten.

 

Mit Schreiben vom 01.02.2020 stellt der Seniorenbeirat der Gemeinde Steinbergkirche den Antrag, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Steinbergkirche um die Entschädigung der / des Vorsitzenden des Seniorenbeirates sowie der weiteren Mitglieder des Seniorenbeirates zu ergänzen.

 

Nach § 9 Absatz 1 Nr. 8 und 10 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) können Vorsitzende von Beiräten nach § 47 d Gemeindeordnung (GO) sowie deren Stellvertretende und Mitglieder der Beiräte nach § 47 d GO sowie deren Stellvertretende eine monatliche oder anlassbezogene Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld erhalten. Dabei darf gemäß § 9 Absatz 2 EntschVO die Höhe der Aufwandsentschädigung für die jeweilige Funktion den in § 6 für die betreffende kommunale Körperschaft (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in

ehrenamtlich verwalteten Gemeinden) nicht erreichen und soll in einem angemessenen Abstand zum Höchstbetrag stehen.

 

Im Amt Langballig haben die Gemeinden Wees und Munkbrarup in ihren Satzungen Regelungen für die Mitglieder von Beiräten.

Danach erhält der / die Vorsitzende des Beirates der Gemeinde nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 € monatlich.

Die Beiratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 2,50 € bzw. 5,00 €.   

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Entschädigung der Ehrenbeamten und Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen in der beratenen Fassung.   

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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