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Vorlage - 2020-15GV-081
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Sterup Bebauungsplan Nr. 9 "Zweimühlenweg" Sicherung der Planung durch Beschluss einer Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup
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Beratung und Beschluss
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26.02.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup hat für den zentral im Ortsteil Sterup gelegenen Bereich entlang Zweimühlenweg und Pottlandstraße zwischen Raiffeisengelände, Gewerbegrundstück Flensburger Straße (SAT), B-Plangebiet Knopper Weg, Westerstraße sowie Nieharde (Flurstücke 1/1, 1/2, 1/6, 1/9, 1/10, 1/12, 6/2, 6/3, 6/7, 6/8, 6/9, 6/10, 6/12, 6/15, 6/16, 6/45, 6/46, 6/47, 7/3 teilweise, 8/5, 8/8, 8/10, 8/11, 8/12, 8/13, 8/14, 8/15, 8/16, 8/17, 8/18, 8/19, 8/21, 8/22, 8/23, 8/24, 8/25, 8/26, 9/2, 9/4, 9/10, 9/11, 9/12, 9/14, 9/15, 9/16, 9/17, 9/18, 9/19, 9/20, 9/21, 46/4, 46/5, 112, 113, 114, 115, 116, 117 teilweise, 120, 121 teilweise der Flur 11 der Gemarkung Sterup) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 gefasst.
Der vorgesehene Geltungsbereich ist durch ein Wohngebiet mit überwiegend lockerer Einfamilienhausbebauung geprägt. Es ist zu befürchten, dass eine erhebliche Verdichtung des Gebietes und eine Wandlung in Richtung Mischgebiet erfolgen könnten.
Zur Sicherung ihrer Planungsziele kann die Gemeinde für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes per Satzung eine Veränderungssperre erlassen, nach der im zukünftigen Planbereich bauliche Maßnahmen und erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Grundstück und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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